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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. BMR-Radio UG vermarktet Werbesendungen im Radio und Internetauftritt von Ballermann-Radio, produziert Medieninhalte und veranstaltet Events auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren Geltung von den werbetreibenden Auftraggebern mit Erteilung des Auftrages anerkannt wird. Ballermann-Radio sendet die Werbung des Kunden im vereinbarten Hörfunkprogramm, andere Verbreitungswege wie Internet, Digitales Radio oder über Apps, soweit sie von Ballermann-Radio genutzt werden, sind zulässig, jedoch nicht Gegenstand der Leistungspflicht. Es ist weder eine bestimmte Aufmerksamkeit noch eine bestimmte Werbewirkung vereinbart. Eine besondere Platzierung oder andere Sonderleistungen wie etwa ein Konkurrenzschutz des Kunden gelten nicht als vereinbart. Vertragliche Vereinbarungen gehen im Einzelfall vor, soweit sie in Text- oder Schriftform niedergelegt sind.

2. Die Aufträge gelten als Festaufträge. Die vereinbarten Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten, doch kann eine Gewähr für die Sendung an bestimmten Tagen, zu einem bestimmten Zeitpunkt und in bestimmter Reihenfolge nicht gegeben werden. Sind bestimmte Ausstrahlungszeiten vom Kunden gewünscht und sind diese durch den Sender nicht realisierbar, so erfolgt innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Auftragsdatum eine erneute Absprache der Ausstrahlungszeiten. Hierüber erfolgt schriftliche Bestätigung. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Stornofristen und Stornogebühren werden durch die vereinbarte Auftragsbestätigung festgelegt. Ein Storno von Sonderwerbeformen ist ausgeschlossen; diese sind in der Preisliste oder im Angebot beziehungsweise im Auftrag ausdrücklich sobezeichnet.

3. Ballermann-Radio behält sich vor, einen Auftrag nach einheitlichen Grundsätzen anzunehmen oder abzulehnen. Auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen behält sich die Ballermann-Radio vor, Werbedurchsagen wegen ihrer Herkunft oder ihres Inhalts oder der technischen Form zurückzuweisen. Die Gründe der Ablehnung werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Ansprüche des Kunden können sich hieraus nur im Hinblick auf Rückzahlung bereits bezahlter Einschaltungen ergeben, soweit diese noch nicht gesendet sind. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei Ausfall einer Werbesendung etwa durch höhere Gewalt, Streik oder ähnliche Vorkommnisse wird versucht, die Sendung zu einem anderen Zeitpunkt auszustrahlen, nachdem der Auftraggeber hiervon unterrichtet wurde. Bei Unmöglichkeit hat der Auftraggeber keine über die Rückzahlung des Werbeentgelts oder Vertragsrücktritt hinausgehenden Ansprüche.

4. Liefert der Kunde sendefertiges Material an, trägt er auch das Übermittlungsrisiko, inhaltlich sind insbesondere der Jugendschutz, die rundfunkrechtlichen Vorgaben und das Wettbewerbsrecht zu beachten. Der Kunde gewährleistet, dass immaterielle Rechte Dritter wie etwa Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte nicht verletzt sind. Ballermann-Radio ist berechtigt in folgenden Fällen die angelieferte Werbung abzulehnen, ohne dass dies den Bestand des Vertrages berührt:

  • Die Werbung läuft inhaltlich oder formal der Programmausrichtung von Ballermann-Radio grob zuwider
  • Die Werbung verstößt gegen medienrechtliche Vorgaben wie insbesondere die Werberichtlinien der BLM
  • Die Ausstrahlung der Werbung ist konkret oder inhaltsgleich durch behördliche oder gerichtliche Verfügung untersagt.
  • Ballermann-Radio stellt, ohne dass es Prüfungspflicht hätte, evidente Verstöße zum Beispiel gegen Wettbewerbs-, Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte fest.
  • Die Werbung erfüllt eklatant nicht den von Ballermann-Radio geforderten technischen Standard, insbesondere darf das Material nicht zu einer Überschreitung des Spitzenhubs in der relativen mittleren Multiplexleistung führen.
  • Der Kunde gewährleistet, dass er für die Erstellung des angelieferten, sendefertigen Materials, die Vervielfältigung im Sendesystem von Ballermann-Radio und für die Sendung von allen Inhabern von Urheber- und Leistungsschutzrechten die notwendigen Nutzungsrechte erworben und abgegolten hat.
  • Die Werbung erfolgt nicht für den Kunden oder einen ausnahmsweise im Werbevertrag bezeichneten Dritten.

5. Verbundwerbungen bedürfen der Genehmigung durch Ballermann-Radio. Sie können auch ohne Nennung von Gründen abgelehnt werden. Genehmigte Verbundwerbungen unterliegen Sondervereinbarungen. Ein Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.

6. Kosten für Sonderwünsche in der Gestaltung oder für Änderungen von bereits bestehenden Durchsagen trägt der Auftraggeber. Musik, Gesang, etwaige Geräuschkulissen usw. werden, soweit sie Bestandteil der Werbedurchsage sind, in die Ausstrahlungszeit mit eingerechnet. Im Zusammenhang mit Werbeeinschaltungen des Kunden evtl. anfallende GEMA- bzw. GVL-Gebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.

7. Bei von Ballermann-Radio für den Kunden produzierten Werbeeinschaltungen verbleibt das Urheber- und Senderecht bei dieser.

8. Liefert der Auftraggeber auf Tonträger an, so verpflichtet er sich, diese rechtzeitig vor Annahmeschluss (grundsätzlich 7 Tage vor dem ersten Sendetermin) der Ballermann-Radio zur Verfügung zu stellen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht oder nur unvollständig nach, so berührt das nicht die Zahlungsverpflichtung. Bei Verlust oder Beschädigung der der Ballermann-Radio übersandten Sendeunterlagen beschränkt sich die Haftung von Ballermann-Radio auf den Ersatz der Kosten für das Ziehen einer neuen Kopie durch den Auftraggeber. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Sendematerial endet für Ballermann-Radio drei Monate nach Ausstrahlung der letzten Werbeeinschaltung, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.

9. Bei Mängeln, die Ballermann-Radio zu vertreten hat und die den Zweck der Werbedurchsage nicht nur unerheblich beeinträchtigen, setzt sich Ballermann-Radio für eine ersatzweise Ausstrahlung ein. Darüber hinausgehende Ansprüche jeder Art sind ausgeschlossen.

10. Bei fernmündlich oder fernschriftlich übermittelten Aufträgen oder Texten trägt der Auftraggeber das Risiko für etwaige Übermittlungsfehler.

11. Zahlungsbedingungen: Rechnungen werden als Sammelrechnung pro Monat erstellt. Rechnungsdatum ist in der Regel der Tag der letzten Ausstrahlung innerhalb eines Monats. Bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserstellungsdatum werden 2% Skonto gewährt. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto. Bei Zahlungsverzug wird die weitere Durchführung des Auftrages zurückgestellt, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entstehen kann. Der Auftraggeber haftet seinerseits für den entstandenen Schaden. Verzugszinsen werden mit 2% p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis einer geringeren Belastung vorbehalten, gleiches gilt für die Belastung mit einem höheren Zinssatz durch. Bei Neukunden oder anderen wirtschaftlichen Gründen kann Ballermann-Radio den Auftragsbetrag in Teilen oder als ganze Summe in Vorkasse verlangen.

12. Ballermann-Radio haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere sog. Kardinalspflichten. Die Haftung wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach beschränkt auf typische voraussehbare Schäden. Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Jahr ab Ausstrahlung der Werbesendung, ausgenommen bei Vorsatz. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht.

13. Ballermann-Radio ist berechtigt, die für die Erfüllung des Vertrages notwendigen Daten in elektronischer Form zu speichern. Eine Verwendung außerhalb des Vertragsverhältnisses findet nur statt, soweit gesetzliche Bestimmungen dies im Einzelfall zulassen oder der Kunde eingewilligt hat.

14. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wetter.

15. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, unwirksame Regelungen durch solche zu ersetzen, die rechtlich wirksam sind und den unwirksamen Regelungen nach Sinn und Zweck sowie dem wirtschaftlichen Ergebnis soweit wie möglich entsprechen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen Ballermann-Radio und dem Auftraggeber. Entgegenstehenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widerspricht Ballermann-Radio hiermit ausdrücklich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Verträge, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind.

§ 1 Vertragsabschluss
Verträge zwischen Ballermann-Radio und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch Ballermann-Radio zustande. Angebote sind freibleibend. Wir bestätigen die Verträge erst dann, wenn die gewünschten Künstler der Buchung schriftlich zugestimmt haben. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von Ballermann-Radio und / oder den Angaben in der Vertragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen. Ballermann-Radio verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.

§ 2 Preise
Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer. Sofern nichts Anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung von Ballermann-Radio. Ballermann-Radio ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen von Ballermann-Radio sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen von Ballermann-Radio in Rechnung gestellt.

§ 3 Zahlung
Ballermann-Radio ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechungszugang sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist Ballermann-Radio berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:

  • 40% der vereinbarten Vergütung bei Vertragsabschluss
  • 40% der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag
  • Rest des Preises bei Erhalt einer vollständigen Abrechnung

Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.

§ 4 Rücktritt
Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Auftraggeber folgende Zahlungen an Ballermann-Radio zu leisten:
a) Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so hat er, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen direkten Kosten sowie den entgangenen Gewinn als Mindestschaden zu ersetzen. Der entgangene Gewinn beträgt mindestens 30% der Nettoauftragssumme vor Umsatzsteuer. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch Ballermann-Radio bleibt vorbehalten.
b) Die Planung und Organisation sowie Gelände/Locationmiete sind in entstandener Höhe voll zu zahlen.
c) von den entstandenen Durchführungskosten (Personal, Catering etc.) sind zu zahlen:

  • bei einem Rücktritt bis 40 Tage vor Leistungsbeginn: 10%
  • bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 30%
  • bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 40%
  • bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 50%
  • bei einem Rücktritt nach dem 7. Tag vor Leistungsbeginn: 60%
  • oder bei Nichtantritt 100%

Als Leistungsbeginn gilt der Beginn von Veranstaltungen, sowie generell der Tag, an dem Ballermann-Radio ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei Ballermann-Radio. Die Rücktrittszahlungen gelten nicht für Leistungen von Ballermann-Radio im Rahmen der Vermietung von Gegenständen. Für derartige Verträge ist für den Fall des Rücktritts eine Pauschale in Höhe von einheitlich 30% des vereinbarten Preises von dem Auftraggeber zu zahlen. Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Anwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt unberührt. Für jeden Fall des Rücktritts von Ballermann-Radio wird die Haftung von Ballermann-Radio gegenüber dem Auftraggeber auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises begrenzt. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis für geringere Aufwendungen von Ballermann-Radio zu erbringen. Hierfür trägt der Auftraggeber die Beweislast. Der Beweis durch Einvernahme von Zeugen wird in diesem Fall ausgeschlossen.

§ 5 Kündigung
Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Ballermann-Radio als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Ballermann-Radio für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

§ 6 Haftung
Die Haftung von Ballermann-Radio gegenüber dem Auftraggeber auf Schadensersatz wegen vorverträglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des 3-fachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Ballermann-Radio herbeigeführt wurde. Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Es wird zwischen Ballermann-Radio und dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser die Leistungen von Ballermann-Radio grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Eine Haftung aufgrund einer unerlaubten Handlung wird im gleichen Umfang wie unter § 5 Ziffer 1. und 2. – sofern gesetzlich zulässig – beschränkt bzw. ausgeschlossen. Bei einem Leistungsangebot von Ballermann-Radio mit erhöhtem Risiko kann Ballermann-Radio die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen. Ballermann-Radio verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers durch den Abschluss oder auf Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken absicherbar sind. Die Versicherungsprämien für die höhere Versicherung werden in diesem Fall Ballermann-Radio als Auslagen erstattet. Im Übrigen verbleibt es bei den obigen Haftungsregelungen. Soweit Ballermann-Radio im Auftrag eines Auftraggebers ihre Leistungen gegenüber Dritten (d.h. Personen, die dem Lager des Auftraggebers zuzurechnen sind, wie z.B. Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, Gäste des Auftraggebers u. Ä.) anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber Ballermann-Radio von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zugunsten von Ballermann-Radio gleich lautende Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren. Ballermann-Radio übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Auftraggebers oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Auftraggeber Ballermann-Radio von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder Teilnehmern von Ballermann-Radio gegenüber erhoben werden. Ballermann-Radio haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt.

§ 7 Miete
Soweit Ballermann-Radio Gegenstände jeglicher Art vermietet oder verleiht, haftet der Auftraggeber bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen Gegenstände. Für Ersatzansprüche von Ballermann-Radio ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen. Ballermann-Radio kann vom Auftraggeber für vorbenannte Risiken, den Abschluss einer Versicherung verlangen.

§ 8 Vermittlungsleistung
Ballermann-Radio haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind. Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist Ballermann-Radio von allen Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen. Soweit Ballermann-Radio als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber, die von Ballermann-Radio hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Diese Verpflichtung des Auftraggebers ist auf die konkrete Dauer des einzelnen Auftrags beschränkt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist Ballermann-Radio so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von Ballermann-Radio vermittelt worden. Ballermann-Radio hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsprovision – pro Verstoß des Auftraggebers -, die der Auftraggeber für das konkrete Vermittlungsgeschäft an Ballermann-Radio gezahlt hätte. Ist Ballermann-Radio im Namen und im Auftrag des Auftraggebers vermittelnd tätig, so hat der Auftraggeber Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel GEMA, GVL, Künstlersozialkasse, örtliche Abgaben o.Ä. direkt zu tragen.

§ 9 Gewährleistung
Ballermann-Radio steht das Recht zu von Veranstaltungen, bei deren Teilnahme beim Auftraggeber besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers oder der teilnehmenden Dritten liegt. Ballermann-Radio ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Auftraggebers liegen, erforderlich erscheint. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Auftraggeber kann Ersatzleistungen von Ballermann-Radio nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, Ballermann-Radio erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist. Insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch Ballermann-Radio begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen unverzüglich mitzuteilen. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt Folgendes: Bei Reklamation können Ansprüche gegen Ballermann-Radio nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurde. Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen zugelassen und geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt Ballermann-Radio von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.

§ 10 Konkurrenzschutz
Die von Ballermann-Radio eingesetzten Personen dürfen durch den Auftraggeber für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder aushilfsweise, noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine Konventionalstrafe von 5.100,00 € pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 11 Schlussbestimmung
Alle personenbezogenen Daten, die Ballermann-Radio zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag Wetter.